Der Vorstand wird von der Vollversammlung auf drei Jahre gewählt.
Er ist für die Ausführung der in der Vollversammlung gefassten Beschlüsse verantwortlich.
Er befasst sich mit allen organisatorischen, verwaltungsmäßigen und finanziellen Vereinsangelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Vollversammlung fallen.
Chorleitung und Vereinsvorstand arbeiten eng zusammen. Sie sprechen sich regelmäßig ab und bilden eine Einheit.
Innerhalb des Vorstandes sind die verschiedenen Aufgaben klar verteilt: